ARBEITSSCHUTZ | UNFALLVERHÜTUNG

Arbeitgeber*innen sind im Allgemeinen verpflichtet, konkrete Maßnahmen zum Schutz ihrer Mitarbeitenden zu ergreifen. Anforderungen ergeben sich unter anderem aus Arbeitsschutzgesetzen, Gesundheitsschutzgesetzen und Unfallverhütungsvorschriften.

Veranstalter sind verpflichtet, diese Anforderungen sowohl im eigenen Unternehmen als auch bei jeder Veranstaltung umzusetzen. Da Mitarbeitende bei Veranstaltungen regelmäßig an einem gemeinsamen Arbeitsplatz arbeiten, ergeben sich besondere Anforderungen an die Arbeitssicherheit. Unternehmen müssen sowohl ihre eigenen Mitarbeitenden als auch die Mitarbeitenden anderer Unternehmen, die vor Ort tätig sind, über die mit ihrer Arbeit verbundenen Risiken für die Sicherheit und Gesundheit informieren und Maßnahmen zur Vermeidung dieser Gefahren koordinieren.

Gerne berate und unterstütze ich Sie bei der Erstellung von Risiko-Bewertungen für Ihre Veranstaltung, aus denen sich die notwendigen Maßnahmen zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung ableiten lassen.

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