BESTUHLUNGSPLÄNE | FLUCHTWEGPLÄNE | GELÄNDEPLÄNE

Die Anmietung von Veranstaltungsorten und Veranstaltungsflächen basiert grundsätzlich auf offiziell genehmigten Sitzplänen oder Geländeplänen mit fester Besucherkapazität für den vom jeweiligen Mieter angegebenen Nutzungszweck.

Für Ihre Veranstaltung unterstütze ich Sie gerne bei der Entwicklung individueller CAD-basierter Pläne unter Berücksichtigung der notwendigen Fluchtwege und der daraus resultierenden gesetzlich zulässigen Höchstkapazität. Von Ihnen geplante Bühnen, Tribünen, Podien, sanitäre Einrichtungen und andere temporäre Gebäude werden berücksichtigt. Bei der konkreten Gestaltung Ihres Projekts berate ich Sie gerne auf Grundlage meiner Qualifikation als Meister für Veranstaltungstechnik (IHK).

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